Maskenpflicht im Verbandkasten?

Ab 2022 soll es Änderungen der DIN-Norm geben, die auch nach der Pandemie Bestand haben wird.

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25.11.2021


Damit in Notsituationen wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet werden kann, sind alle Autofahrer verpflichtet, einen Verbandkasten mitzuführen. 

Seit 2014 dürfen in Deutschland nur noch Verbandkästen verkauft werden, die der DIN-Norm NR. 13164 entsprechen. Alle Autofahrer sind verpflichtet, einen solchen Verbandkasten mitzuführen.


Neu ab 2022:

Ab 2022 soll diese DIN-Norm angepasst werden und um zwei Mund-Nasen-Masken erweitert werden. Diese müssen dann zukünftig als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden. Voraussichtlich wird diese Anpassung in Verbindung mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eintreten und somit auch nach der Pandemie bestehen bleiben.

Wer den Verbandkasten dann nicht um zwei die Masken ergänzt, soll mit einem Bußgeld rechnen  müssen. Das Bußgeld für einen unvollständigen Verbandkasten liegt momentan bei 5-10 Euro.

Welche Artikel gehören aktuell in den Verbandkasten? 


  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm 
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm 
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm 
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm 
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm 
  • 2  Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 
  • 3  Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 
  • 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D 
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm 
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset 
  • 1 Verbandpäckchen K
  •  Zukünftig: 2 medizinische Mund-Nasen-Masken


Achtung: Die einzelnen Artikel des Verbandkastens haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist dieses überschritten, so erfüllt der Verbandkasten nicht mehr die DIN-Norm. Dies wird bei der Hauptuntersuchung als Mangel eingestuft und kann bei einer Verkehrskontrolle zu einem Bußgeld führen.

Wer muss einen Verbandkasten mitführen?

Alle Autofahren in einem Pkw. Dazu zählen auch Quads. Busse mit mehr als 22 Fahrgastplätzen müssen sogar zwei Verbandkästen mitführen.

Ausgenommen von der Pflicht sind: Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

Kein Verbandskasten?

Wer keinen Verbandkasten im Pkw mitführt, kann bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro riskieren.




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